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Schenkungsteuer Katalonien 

 

Die Schenkungsteuer muss in Katalonien (Costa Brava, Barcelona, Sitges, Tarragona) bezahlt werden, wenn der Beschenkte steuerlich in Barcelona, Katalonien ansässig ist oder die verschenkte Immobilie in Katalonien gelegen ist.

 

Beispiel:

Die Studentin Y studiert in Barcelona und bekommt von ihrer Grossmutter aus Deutschland eine Schenkung von 100.000 Euro.

 

Lösung:

In Deutschland wäre die Schenkung steuerfrei, da ein Freibetrag von 200.000 Euro besteht.

Dagegen muss in Katalonien Schenkungsteuer bezahlt werden, da kein Freibetrag besteht. Die Schenkungsteuer betraegt 5% bis 200.000 Euro, also hier im Beispiel 5.000 Euro.

 

Steuertipp:

Wennn die Studentin mit der Geldschenkung eine Immobilie für den ersten Wohnsitz in Barcelona erwirbt, dann kann sie bis zu 95% von dem Schenkungsbetrag, maximal 60.000 Euro, steuerfrei stellen.

BEACHTEN Sie die enge Frist von 1 Monat nach der Schenkungsausführung und die strengen Formvorschriften. Wird die Form der notariellen Beurkundung der Schenkung nicht eingehalten, dann wird nach der allgemeinen Steuertabelle versteuert und die Unterschiede sind bedeutend.

Im obigen Beispiel wäre der Steuersatz nicht nur 5%, sondern 23.000 Euro, entsprechend 13%.

Formvorschriften bei der Schenkung in Katalonien

Vergünstigungen in der Schenkungsteuer, als auch die Anwendung des reduzierten Steuersatzes machen es erforderlich, dass die Schenkung in einer notariellen Urkunde verbrieft wird, und innerhalb der Monatsfrist steuerlich erklärt wird.

 

Praxisbeispiel 1

Zusammenfassung von verschiedenen Schenkungen in der Schenkungsteuer Katalonien.

In Deutschland kann alle 10 Jahre eine Schenkung vom Vater an die Tochter zum Wert von 400.000 Euro steuerfrei ausgeführt werden.

Lebt die Tochter jedoch in Badalona, Katalonien, dann ist die Schenkungsteuer in Katalonien abzuführen.

 

Praxisbeispiel 2

Der Vater mit Steuerwohnsitz in München verschenkt der Tochter die Immobilie in Casteldefels. Sie hat einen Wert von 500.000 Euro. Vor 2 Jahren bekam die Tochter bereits eine Geldschenkung von 300.000 Euro.

In Deutschland wären 400.000 Euro zu versteuern, mit einem Steuersatz von 15%, was eine Schenkungsteuerlast von 60.000 Euro ergeben würde.

In Katalonien muss die Tochter endbesteuern, sprich, sie kann die deutsche Schenkungsteuer anrechnen.

In Katalonien werden die beiden Schenkungen ebenso addiert und es ergibt sich eine Schenkungsteuer von 35.000 Euro.
Nach Anrechnung der deutschen Schenkungsteuer ist in Katalonien keine Schenkungsteuer mehr zu zahlen.

Nutzen Sie unseren Service der VOLLABWICKLUNG DER SCHENKUNG IN KATALONIEN, SPANIEN, MIT STEUERVERTRETUNG VOR DER KATALONISCHEN FINANZBEHÖRDE.

 


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