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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Steuerberater in Barcelona

 

Übersicht unserer Leistungen

 

Die folgenden Ausführungen bleiben einer einzelvertraglichen Honorarvereinbarung stets nachrangig und dienen der allgemeinen Orientierung.

Eine Honorarvereinbarung empfehlen wir, da hiermit der Auftragsrahmen bestimmt wird und Sie als Mandanten Rechtssicherheit haben, welche Leistung Sie zu welchen Konditionen bekommen.

Gerne rechnen wir auf Wunsch auch nach der deutschen Steuerberatergebührenverordnung und dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, soweit wir eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen.

Alle Preise für unsere Leistungen verstehen sich zuzüglich der spanischen Umsatzsteuer, in unseren Kanzleien in Madrid und Barcelona beträgt die Umsatzsteuer 21 % IVA. Auf den Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria beträgt die Umsatzsteuer zur Zeit 7% IGIC.

Auslagen wie Steuern, Notargebühren und Handelsregistergebühren, Übersetzungskosten etc, sind vom Mandanten zu bezahlen. Wir erheben keinen Aufschlag.

 

    1. Gesellschaftsgründung Standard SL

      Unser Honorar: 1.500,00 EUR

      Leistungsinhalt:

      • Beantragung der Gesellschaftsnamen im Handelsregister von Madrid 
      • Vorbereitung der Satzung der Gesellschaft
      • Gründung der spanischen SL beim Notar
      • Übernahme der steuerlichen Vertretung in Spanien
      • Beantragung der Steuernummer (CIF)
      • Eintragung im Handelsregister
      • Anmeldung bei der spanischen Finanzbehörde der gewerblichen Aktivität

 

    1. Gesellschaftsgründung – spanische SL – Business Paket

      Unser Honorar: 3.000,00 EUR

      Mehrleistungen zum Standardpaket:

      Individuelle Satzungsgestaltung, Beschleunigte Gründungsabwicklung, Beantragung der UST ID für Spanien und der EORI Nummer für die Kanarischen Inseln, Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer, Besondere Buchhaltung RIC – steuersparende Ansparrückstellung nur auf den kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, La Palma, Fuerteventura)

 

    1. Gründung einer Vermögenshaltungsgesellschaft in Spanien (spanische SL)

      Unser Honorar: 2.500,00 EUR

      Leistungsinhalt:

      • Erbschaftssteuerberatung und die spanische SL als Erbschaftssteuermodell
      • Umtragung des Immobilieneigentums im Grundbuchamt
      • Ummeldung der Versorgungseinrichtungen

 

    1. Gründung einer ZEC Unternehmung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria)

      Steuersparmodell für Dienstleister nur 4% Körperschaftssteuer 

      Unser Honorar: 2.000,00 EUR

      Leistungsinhalt:

      • Genehmigungsverfahren ZEC
      • Gründung der spanischen SL
      • Aktivierung der ZEC Gesellschaft im ZEC Register

 

    1. Gründung von Tochtergesellschaften Ihres deutschen Unternehmens in Spanien

      als auch die Gründung von unselbständigen Niederlassungen 

      Unser Honorar: 1.500,00 EUR

 

    1. Buchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzierung spanische SL

       

      Unser Honorar: bis 1.000.000 EUR Jahresumsatz: 2.800,00 EUR jährlich
      Unser Honorar: ab 1.000.000 EUR Jahresumsatz: 4.000,00 EUR jährlich
      In den Preisen sind alle Steuererklärungen im laufenden Geschäftsjahr enthalten.

 

  1. Sanierung Bilanzen einer spanischen GmbH

     

    Spanische GmbH pro Geschäftsjahr Bilanzheilung, Erlangung der eingezogenen Steuernummer wegen Verletzung der Bilanzierungspflichten:

    600,00 EUR pro Geschäftsjahr bei einem Buchungsumfang von bis zu 50 Buchhungen jährlich.

    Umfangreiche Sanierungen werden nach Kostenvoranschlag angeboten

    1. Anfechtung von Verwaltungsakte der spanischen Finanzbehörde / SteuerbescheideUnser Honorar: 300,00 EUR
    2. Klageverfahren vor dem spanischen Finanzgericht (TEAR, TEAC)Streitwertabhängig, abzurechnen nach den Vorgaben der örtlichen Anwaltskammer, wo sich das Finanzgericht befindet.

      Im Anschluss an das Finanzgericht ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet. Hier rechnen wir ebenso nach Streitwert ab.

    3. Umsatzsteuerrückerstattungsverfahren Spanien. Unser Honorar: 100,00 EUR für die jeweilige Meldung im Quartal und die Jahresmeldungen
    4. Lohnabrechnungen für Angestellte: 10,00 EUR pro Arbeitnehmer und Monat
    5. Erstellung von Arbeitsverträgen Standard + Anmeldung Sozialversicherung: 150,00 EUR pro Arbeitsvertrag
    6. Kündigung von Arbeitsverträgen und Abmeldung bei der Sozialversicherung: 150,00 EUR pro Arbeitsvertrag
    7. Kündigungsschutzverfahren bzw. Vertretung des Unternehmens beim spanischen Arbeitsgericht.Streitwertabhängig, abzurechnen nach den Vorgaben.
    8. Nicht-Residenten – Modell 210: 100,00 EUR jährlich

 

 


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