Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Immobilienkauf Barcelona
Besonderheiten Katalonien 2024 mit Kostenübersicht
Besonderheiten beim Immobilienkauf in Barcelona und ganz Katalonien ergeben sich aus der regionalen Sondergesetzgebung im Immobilienrecht. Man spricht auch vom katalanischen Immobilienrecht
Vergessen Sie nicht vor dem kauf Ihrer Immobilie folgende Dokumente von unseren Rechtsanwälten prüfen zu lassen:
- Gebäude TÜV (ITE) königliches Dekret mit der Nummer 67/2015 – weiterlesen –
- Bewohnbarkeitsbescheinigung – cedula de habitabilidad – ist gesetzliche Pflicht zum Verkauf und im Original vorzulegen! – weiterlesen –
- Vorkaufsvertrag mit Grundbucheintragung – weiterlesen –
Beispiel
Sie kaufen ein Appartement in einem Mehrfamilienhaus in Barcelona, das mehr als 30 Jahre alt ist. Der Kaufpreis beträgt 200.000,00 EUR.
Vorgehensweise beim Immobilienkauf in Barcelona und Umgebung. Katalonien, von der französischen Grenze – Figueras bis Amposta – die wichstigsten Provinzen von Katalonien sind: Girona, Barcelona und Tarragona. Wir vertreten Sie beim Immobilienkauf in ganz Katalonien, interessant für einen Immobilienkäufer sind im Besonderen Roses, Palamos, Lloret de Mar, Calella, Casteldefels, Sitges, Tarragona, Salou, L´Ametlla de Mar.
Vorgehensweise
I. Vorkontrolle der rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen
Wir kontrollieren folgende Eintragungen und Vermerke: Eigentum, Lastenfreiheit, steuerliche Belastungen (afecciones), gerichtliche Beschlagnahmeverfügungen, Hypotheken, Nutzungserlaubnis Wohnraum, gültige ITE Bescheinigung, Bewohnbarkeitsbescheinigung, Schuldenfreiheit bei der Wohnungseigentümergemeinschaft, usw.
II. Vorvertragserstellung
Mit der Möglichkeit, auch im 2023 auch einen notariellen Vertrag als Vorvetrag abzuschliessen.
Damit können Sie Ihren Kaufanspruch absichern. Dies kommt in Frage, wenn Sie als Immobilienkäufer nicht den vollen Kaufpreis haben, sondern noch eine Finanzierung benötigen, aber trotzdem schon mit einer Anzahlung von 10% Ihren Kaufanspruch sichern möchten.
III. Unterschrift des notariellen Kaufvertrages
TIPP
Zahlen Sie nicht mit einer Überweisung, sondern mit einem spanischen Bankscheck, da bei Nichterscheinen des Verkäufers zum Notartermin das Geld nur erschwert zurückerlangt werden kann. Das Eigentum wird mit Unterschrift der notariellen Kaufurkunde übertragen. Es ist keine Auflassung erforderlich.
IV. Grundbucheintragung und Grunderwerbsteuerzahlungen
Der spanische Notar kümmert sich nicht um die Eintragung in das Grundbuch, sondern das müssen Sie selbst erledigen. Wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, benötigen Sie einen steuerlichen Vertreter, um den Grundbucheintragunsantrag zu stellen, als auch um die Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Weitere Informationen zum Fiskalvertreter/Steuerrepräsentant
Service
Nutzen Sie unser Immobilienkaufservicepakt, mit der Abwicklung des gesamten Immobilienkaufes schlüsselfertig und der steuerlichen Vertretung auch für die Zeit nach dem Immobilienkauf.
Grunderwerbsteuer Barcelona
10% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis = 20.000,00 EUR
Aktuell ab 1 Mio. EUR Kaufpreis der Immobilie bzw. Referentzwert: 11% Grunderwerbssteuer (Steuertipp: progressive Berechnung). Der Referenzwert ist der steuerliche Mindestwert, der bei jeder Versteuerung eines Immobilienkaufes anzusetzen ist, wenn der Referenzwert höhe als der Kaufpreis ist. Wir berechnen Ihnen im Rahmen der juristischen Vorkontrolle den Referenzwert.
Aktuell – für Immobilienkäufer, die unter 32 Jahre als sind und weniger als 30.000 EUR Jahreseinkommen erhalten, wurde eine Steuerreduzierung in der Grunderwerbssteuer eingefügt – sie zahlen lediglich 5% Grunderwerbssteuer.
Dokumentensteuer Barcelona (AJD)
Aktuell – ein neuer Steuersatz wird in der Modalität der Dokumentensteuer eingeführt. Die Steuer wird im Zusammenhang mit Darlehen und Hypothekenkrediten in Katalonien erhoben.
L Cataluña 21/2001 art.7 redacc DL Cataluña 12/2019 art.5, DOGC 11-7-19-19
DL Cataluña 12/2019 disp.final 1ª, DOGC 11-7-19-19
Mit Wirkung vom 12. Juli 2019 wird ein neuer Steuersatz von 2% in der Dokumentensteuer verabschiedet, der auf Dokumente anwendbar ist, die Darlehen oder Hypothekenkredite formalisieren, bei denen der Kreditgeber der Steuerpflichtige ist.
V. Nach dem Notartermin weiterhin zu erledigen
a) Ummeldungen von Strom, Wasser, Grundsteuer, Abfall, Gas, Eigentümergemeinschaft (WEG), Telefon usw.
b) Hausratsversicherung gegen Feuer, Wasserschaden ist dringendst zu empfehlen
VI. Während der Eigentumszeit und laufende Kosten
a) Verbrauchtskosten – siehe unter V.
b) Nichtresidentensteuer bei Eigennutzung. Diese Steuererklärung ist einmal jährlich abzugeben. Sie berechnet sich nach dem Katasterwert – weiterlesen –
c) Vermögenssteuer. Wenn der Kaufpreis den Wert von 500.000,00 EUR überschreitet, ist eine Vermögenssteuererklärung abzugeben. Wir beraten Sie zu den Besonderheiten und erhöhten Freibeträgen in der Vermögenssteuer.
d) Eigentümerumlage
Kostenprognose bei einem Kaufpreis von 200.000,00 EUR
Immobilienkauf bis zur Grundbucheintragung
- Notar, Grundbuch: ca. 1.200,00 EUR
- Anwaltskosten zur vollständigen Betreuung und Abwicklung des Immobilienkaufes, ohne Ihre Anwesenheit: 0,9 % (Mindesthonorar 2.500,00) EUR zzgl. MwSt
- Grunderwerbsteuer: 10%
Laufende Kosten nach dem Immobilienkauf
- Grundsteuer ca. 428,00 EUR jährlich (abhängig vom Katasterwert). Beachten Sie, dass in Barcelona nicht nur die Grundsteuer zu bezahlen ist, sondern der sogenannte tributo metropolitano (Stadtsteuer)
- Nichtresidentensteuer ca. 300,00 EUR (abhängig vom Katasterwert), bsp. 68.000,00 EUR Katasterwert – 2% = 1.360,00 EUR (Steuerbemessungsgrundlage), Steuersatz für einen Nichtsteuerresidenten, der steuerlich in Deutschland ansässig ist: 19%, ergibt jährliche Nichtresidentensteuer in Höhe von 258,00 EUR.
- Eigentümerumlage ca. 80,00 EUR montalich, abhängig von der Lage und Gemeinschaftsanlagen wie Gemeinschaftspool und Garten.
VII. Eigentümergemeinschaft: Ihre Rechte und Pflichten in Spanien
Die Eigentümergemeinschaft ist in Spanien nach dem Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Gesetz 49/2016, Art.396 spanisches Zivilgesetz (CC). Als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus haben Sie eine Quote des Miteigentumsanteils. Diese gibt Ihnen ein Stimmrecht, aber bestimmt auch gleichzeitig die Höhe der Eigentümerumlage und bei Sonderreparaturen die Höhe der Sonderumlagen, sogenannten derramas.
In der jährlichen Hauptversammlung wird das Jahresbudget bestimmt und es gilt das Mehrheitsprinzip.
Tipp
Lassen Sie sich stets ordentlich vertreten, so dass Ihre Meinung und Stimme auch die wichtigen Beschlüsse beeinflussen können.
Tipp
Sollten Sie nicht erscheinen oder sich nicht durch eine Vollmacht vertreten lassen, gilt der Hauptversammlungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft nur dann, wenn Sie nach Zustellung nicht innerhalb von 30 Tagen Widerspruch eingelegt haben.
Nutzen Sie unseren Service bei der Verteidigung Ihrer Rechte in einer Eigentümergemeinschaft.
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