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TOURISTISCHE VERMIETUNG KATALONIEN

Aktuell 13.11.2023

 

Regulierung der touristischen Vermietung in Katalonien durch königliches Dekret vom 07.11.2023

Die katalanische Regierung hat ein Gesetz erlassen, dass in Zukunft nicht mehr die Verantwortlichkeitserklärung ausreichend ist,  um die touristische Vermietung zu beginnen, sondern es muss eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragt werden, und zwar für den Zeitraum von 5 Jahren. Danach ist die Genehmigung neu zu beantragen, bzw deren Verlängerung.

Die Gemeinden müssen jetzt die Bebauungspläne kontrollieren, so dass ausreichend Wohnraum zur dauerhaften Wohnnutzung neben der touristischen Wohnnutzung vorhanden ist, um die Versorgrung der Bevölkerung auf eine Mietwohnung zur dauerhaften Wohnnutzung zu garantieren, und zur Stabilisierung der Mietzinssituation.

262 katalanische Gemeinden sind von der neuen Regelung betroffen, und 134 davon haben bereits eine Konfliktsituation aufgrund der Überhandnahme von touristisch gemeldeten Wohnraum. Es sollen nicht mehr als 10 touristische Vermietungsgenehmigungen auf 100 Gemeindebuerger vergeben werden.

In Gemeinden, wo diese Begrenzung überschritten wird, werden die bestehenden Verantwortlichkeitserklärungen zur touristischen Vermietung entzogen. Zur Zeit sind davon 47 Gemeinden betroffen.

 

 

 


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